Gasleitung

Gasleitung - J. Remes GmbH in 1170 Wien

Da Erdgas ein explosiver Stoff ist, sind die gesetzlichen Vorschriften für die Verlegung der Gasleitungen sehr streng. Vor der Inbetriebnahme einer Gasleitung muss sie ein Gasinstallateur auf Dichtheit überprüfen. Erst nach dieser Überprüfung darf die Leitung freigegeben werden.

 

Danach ist der Gebäudeeigentümer für die Gasinstallation verantwortlich. Kommt es zu einem Schaden durch ein Gasleck oder einen Unfall, muss der Gebäudeeigentümer für die entstandenen Schäden haften.

 

Nach den Richtlinien des ÖVGW G K71 (früher G10) bzw. G K72 sind Gasleitungen in Wien (10 Jahre) und in Niederösterreich (12 Jahre) alle eine Probe zur Dichtheit unterzuziehen.

Wir sind Spezialist für die Installation von Wohnungs- und Hausgasleitungen.

Diese Dichtheitsprüfung der Gasleitungen führen wir mittels Prüfgeräten am neuesten Stand der Technik durch. Die dabei resultierenden Messwerte werden anschließend protokolliert, ausgedruckt und ausgewertet.

 

Falls bei der Prüfung Ihrer Gasleitung eine Undichtheit festgestellt wird, hängt es von der Leckrate ab, welche Frist für die Sanierung gilt.

 

Aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten prüfen wir welche Möglichkeiten für die Behebung der Undichtheit in Frage kommt. Entweder genügt es alte Gewinde zu tauschen, eine Abdichtung der Gasleitung mittels Inlinerverfahren oder Tausch der alten Gasleitungen.

 

Nach der Sanierung der Gasleitung wird eine neuerliche Überprüfung und Kommissionierung durchgeführt.