Gasleitung

Gasleitung - J. Remes GmbH in 1170 Wien

Da Erdgas ein explosiver Stoff ist, sind die gesetzlichen Vorschriften für die Verlegung der Gasleitungen sehr streng. Vor der Inbetriebnahme einer Gasleitung muss sie ein Gasinstallateur auf Dichtheit überprüfen. Erst nach dieser Überprüfung darf die Leitung freigegeben werden.

 

Danach ist der Gebäudeeigentümer für die Gasinstallation verantwortlich. Kommt es zu einem Schaden durch ein Gasleck oder einen Unfall, muss der Gebäudeeigentümer für die entstandenen Schäden haften.

 

Nach den Richtlinien des ÖVGW G K71 (früher G10) bzw. G K72 sind Gasleitungen in Wien (10 Jahre) und in Niederösterreich (12 Jahre) alle eine Probe zur Dichtheit unterzuziehen.

Wir sind Spezialist für die Installation von Wohnungs- und Hausgasleitungen.

Diese Dichtheitsprüfung der Gasleitungen führen wir mittels Prüfgeräten am neuesten Stand der Technik durch. Die dabei resultierenden Messwerte werden anschließend protokolliert, ausgedruckt und ausgewertet.

 

Falls bei der Prüfung Ihrer Gasleitung eine Undichtheit festgestellt wird, hängt es von der Leckrate ab, welche Frist für die Sanierung gilt.

 

Aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten prüfen wir welche Möglichkeiten für die Behebung der Undichtheit in Frage kommt. Entweder genügt es alte Gewinde zu tauschen, eine Abdichtung der Gasleitung mittels Inlinerverfahren oder Tausch der alten Gasleitungen.

 

Nach der Sanierung der Gasleitung wird eine neuerliche Überprüfung und Kommissionierung durchgeführt.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.